Ausbildungsgrundinhalte B und BF17
Theorie
- 12 Doppelstunden zu je 45 Min. Grundstoff
- 2 Stunden zu je 45 Min. klassenspezifischer Stoff
Praxis
- 5 Stunden zu je 45 Min. Überlandfahrt
- 4 Stunden zu je 45 Min. Autobahn
- 3 Stunden zu je 45 Min. bei Dunkelheit
Das Mindestalter beträgt mindestens 18 Jahre bzw. 17 Jahre für begleitetes Fahren. Die Ausbildung kann 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden.
Die Begleitpersonen bei BF17 müssen:
- mindestens 30 Jahre alt sein,
- seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen den Führerschein haben und
- dürfen nicht mehr als einen Punkt in Flensburg haben.
Gut zu wissen:
Mit dem Führerschein der Klasse B bekommst du auch den Rollerführerschein (AM) erteilt. Du darfst also damit auch Roller bis max. 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h fahren.