B und BF17

Ausbildungsgrundinhalte B und BF17

Theorie

  • 12 Doppelstunden zu je 45 Min. Grundstoff
  • 2 Stunden zu je 45 Min. klassenspezifischer Stoff

Praxis

  • 5 Stunden zu je 45 Min. Überlandfahrt
  • 4 Stunden zu je 45 Min. Autobahn
  • 3 Stunden zu je 45 Min. bei Dunkelheit

Das Mindestalter beträgt mindestens 18 Jahre bzw. 17 Jahre für begleitetes Fahren. Die Ausbildung kann 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden.

Die Begleitpersonen bei BF17 müssen:

  • mindestens 30 Jahre alt sein,
  • seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen den Führerschein haben und
  • dürfen nicht mehr als einen Punkt in Flensburg haben.
Gut zu wissen:

Mit dem Führerschein der Klasse B bekommst du auch den Rollerführerschein (AM) erteilt. Du darfst also damit auch Roller bis max. 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h fahren.